Die Entwicklung eines Schutzkonzepts zur Prävention sexueller Gewalt als neue Verpflichtung für Schulen. Wie Fortbildungen von Referenzpersonen Schulen bei der Wahrnehmung dieser Verpflichtung unterstützen können.
Prof. Dr. Simone Pülschen, Europa-Universität Flensburg
Videoaufzeichnung des Vortrags vom 11.02.2025: https://youtu.be/Z8TrAIyg1F8
Powerpoint zum Vortrag: Download
Im Rahmen einer BMBF-geförderten Nachwuchsforschungsgruppe wurde mit Fachkräften aus Schule, Kinderschutz und Strafverfolgung an der Europa-Universität Flensburg eine Zusatzausbildung zur „Referenzperson für schulisches Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs (RP SKM)“ entwickelt. Dieser Zusatzausbildung liegt die Idee zu Grunde, dass in jeder Schule ein bis zwei entsprechend fortgebildete Lehrkräfte/andere schulische Fachkräfte (als „Referenzperson“) tätig sein sollten, die über Expertise im Umgang mit Verdachtsfällen auf sexuelle Gewalt verfügen. Diese Referenzpersonen sollen die (in den meisten Bundesländern verpflichtende) schulische Schutzkonzeptentwicklung gemeinsam mit einer Fachberatungsstelle und der Schulleitung unterstützen, Kontakte zum regionalen Netzwerk im Kinderschutz pflegen und über Expertise zu möglichen Handlungsschritten im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt und dem Einleiten einer Intervention im Kinderschutz verfügen.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für Schulen, eine solche Referenzperson zu etablieren. Die Forschung zur Entwicklung von Schutzkonzepten zeigt allerdings, dass Schutzkonzepte besonders dort erfolgreich etabliert sind, wo längerfristige Schulentwicklungsprozesse von einem Projektteam/einer Steuergruppe begleitet werden. Die Fortbildung von Lehrkräften zu Referenzpersonen erscheint vor diesem Hintergrund ein vielversprechender Ansatz, um Schutzkonzepte zielführend und nachhaltig an Schulen zu etablieren.
Das Kalenderblatt eröffnete Einblicke in die Flensburger Zusatzausbildung und bot Raum zum Austausch über die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der schulischen Schutzkonzeptentwicklung.