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Kompetenzzentren

Aufgabe

Die 12 Kompetenzzentren für regionale Lehrkräftefortbildung bieten für allgemein bildende Schulen in den entsprechenden Landkreisen (siehe Karte bzw. Übersicht) Lehrkräftefortbildungen an.

Die Kompetenzzentren bieten Lehrkräftefortbildungen an, die vom Land mit bildungspolitischer Priorität versehen und für Lehrkräfte kostenfrei sind. Daneben werden ebenfalls kostenpflichtige Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt und Schulen auf deren Anfrage hin über gewünschte schulinterne Fortbildungen (SchiLf) beraten.

Allen Veranstaltungen und Angeboten liegen die aktuellen Ergebnisse und Ansätze der pädagogischen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Forschung und Lehre sowie der Weiterbildung zugrunde. Die wissenschaftliche Expertise der Universitäten und anderer Einrichtungen wird umfänglich genutzt.

Zielgruppe

  • Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152, 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte
  • nicht-lehrendes Personal der öffentlichen Schulen
  • Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare
  • Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft, die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind

Regionale Zuständigkeiten (Übersichtskarte)

Weitere Informationen zu den Kompetenzzentren

Der Arbeitskreis niedersächsischer Kompetenzzentren für regionale Lehrkräftefortbildung (AK) setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Kultusministeriums (MK), des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), den  Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB), der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) und der Kompetenzzentren. Er dient zur gegenseitigen Information und zur Weiterentwicklung der Qualität der zentralen und regionalen Fortbildungsangebote. Das gewählte SprecherInnenteam des Arbeitskreises bilden Herr Prof. Dr. Marc Kleinknecht (Kompetenzzentrum Lüneburg, Leuphana Universität Lüneburg), Frau Prof. Dr. Frauke Grittner (Kompetenzzentrum Aurich, Ostfriesische Landschaft) und Herr Prof. Dr. Jürgen Menthe (Kompetenzzentrum Hildesheim, Stiftung Universität Hildesheim).

Mit dem vom Arbeitskreis entwickelten Orientierungsrahmen „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an den niedersächsischen Kompetenzzentren“ steht den Kompetenzzentren ein gemeinsames Instrumentarium zur systematischen Steuerung und Optimierung sowohl ihrer Leistungsfähigkeit als auch der Qualität ihrer Angebote zur Verfügung. Dieser Orientierungsrahmen dient  als Grundlage für die Rechenschaftsberichte, die jährlich von den Kompetenzzentren verfasst werden und ermöglicht eine auf Kriterien gestützte, mehrdimensionale Beschreibung, Bewertung und Beurteilung der Struktur-, Prozess-, Produkt- und Effektqualität von Fortbildungsveranstaltungen.

Die Kompetenzzentren verständigen sich zudem jährlich auf gemeinsame Evaluationsinstrumente zur Ermittlung der Qualität ihrer Arbeit. Dies bedeutet, dass die einzelnen Fortbildungen der Kompetenzzentren einheitlich evaluiert werden.

Dem NLQ obliegt u. a. das Controlling der Kompetenzzentren, d.h. das NLQ prüft und steuert die Verwendung der vom Land bereitgestellten Mittel und ermittelt in den jährlich vorzulegenden Rechenschaftsberichten die Quantität und Qualität der jeweiligen Fortbildungen.

Auf Basis der jährlichen Rechenschaftsberichte der Kompetenzzentren werden durch das NLQ Fortbildungsbedarfe ermittelt, neue Produkte entwickelt und/oder bestehende Fortbildungen qualitativ überarbeitet. So stellt das Land Niedersachsen sicher, dass die Fortbilderinnen und Fortbildner in ihrem professionellen Handeln kontinuierlich weitergebildet werden und über den neuesten Stand der pädagogischen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Forschung verfügen.

Sie sind als Referentin/Referent tätig und haben ein Veranstaltungsangebot ausgearbeitet? Sie möchten Fortbildungen für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal im Landesdienst anbieten? Der übliche Weg für die regionale Fortbildung wäre, dass Sie den Veranstaltungsvorschlag mit Hilfe des Formulars "Veranstaltungsvorschlag" direkt an einen zugelassenen Anbieter der regionalen Fortbildung (Kompetenzzentrum) senden. Diese prüfen Ihr Angebot, entscheiden über die Aufnahme in das regionale Fortbildungsprogramm und stimmen dann mit Ihnen alle weiteren notwendigen Schritte ab.

Regionale Zuständigkeitsverteilung der Kompetenzzentren

AUR, EMD, LER, WTM

Kompetenzzentrum Aurich

CUX, ROW, OHZ, STD, VER

Kompetenzzentrum Bad Bederkesa

BS, GS, SZ, WF, GF, HE, WOB

Kompetenzzentrum Braunschweig

CE, HK, WL, LG, DAN, UE

Kompetenzzentrum Lüneburg

Osnabrück-Stadt, Osnabrück-Land

Kompetenzzentrum Osnabrück

WST, DEL, FRI, OL, BRA, WHV

Kompetenzzentrum Oldenburg

CLP, VEC, DH, NOH, EL

Kompetenzzentrum Vechta

CLP, VEC, DH, NOH, EL

Kompetenzzentrum Lingen

CLP, VEC, DH, NOH, EL

Kompetenzzentrum Papenburg